1200 Euro Steuerbonus
für Handwerksleistungen §35 a Abs. 2 S.2 EStG
Max. 1200 Euro im Jahr (20% von 6000 Euro) ab dem 01.01.2009
bei: Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten
- oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sind in seperatem Betrag ausgewiesen. Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferten Waren sind nicht begünstigt.
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen(Nachweis ist zu erbringen).
- Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sein.
Kein Steuerbonus bei Geltendmachung der Aufwendungen als
- Betriebsausgaben (§4 Abs. 2 EStG)
- Werbungskosten (§19 EStG)
- Sonderausgaben (z.B. §10 f EStG, Denkmalschutz)
- Außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG)
- Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des §8 Viertes Buch SGB
Wie hoch ist der Steuerbonus?
- 20% von max. 6000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200 Euro.
- Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung je Haushalt.
- Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
- Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. §35 a Abs. 2 S. 1 EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 600 Euro im Jahr.
Beispiel:
Wir renovieren Ihre Wohnung und stellen eine Rechnung über 4000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (760 Euro) Die Materialkosten belaufen sich auf 1000 Euro, die Arbeitskosten auf 3000 Euro.
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
3000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (570 Euro) = 3570 Euro x20% Förderung = 714 Euro Steuerbonus.
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