Detlev Grommes Malerfachbetrieb

1200 Euro Steuerbonus

für Handwerksleistungen §35 a Abs. 2 S.2 EStG

Max. 1200 Euro im Jahr (20% von 6000 Euro) ab dem 01.01.2009

bei: Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten

  • im Privathaushalt des Mieters
  • oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)

Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten sind in seperatem Betrag ausgewiesen. Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferten Waren sind nicht begünstigt.
  • Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen(Nachweis ist zu erbringen).
  • Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sein.

Kein Steuerbonus bei Geltendmachung der Aufwendungen als

  • Betriebsausgaben (§4 Abs. 2 EStG)
  • Werbungskosten (§19 EStG)
  • Sonderausgaben (z.B. §10 f EStG, Denkmalschutz)
  • Außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG)
  • Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des §8 Viertes Buch SGB

Wie hoch ist der Steuerbonus?

  • 20% von max. 6000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200 Euro.
  • Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung je Haushalt.
  • Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
  • Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. §35 a Abs. 2 S. 1 EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 600 Euro im Jahr.

Beispiel:

Wir renovieren Ihre Wohnung und stellen eine Rechnung über 4000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (760 Euro) Die Materialkosten belaufen sich auf 1000 Euro, die Arbeitskosten auf 3000 Euro.

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:

3000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (570 Euro) = 3570 Euro x20% Förderung = 714 Euro Steuerbonus.

Rufen Sie uns doch einfach an, wenn Sie weitere Fragen haben.

Telefon: 02554-90 21 60  

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